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   VGH Bayern, 01.03.2010 - 20 CE 10.30057   

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VGH Bayern, 01.03.2010 - 20 CE 10.30057 (https://dejure.org/2010,71760)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.03.2010 - 20 CE 10.30057 (https://dejure.org/2010,71760)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. März 2010 - 20 CE 10.30057 (https://dejure.org/2010,71760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; umfassender Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylVfG; unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung führt nicht zur Zulässigkeit des nicht statthaften Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 10.11.2008 - 13a CE 08.30301

    Asylrechtsstreit; außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2010 - 20 CE 10.30057
    Der sich damit von Gesetzes wegen ergebende Rechtsmittelausschluss wirkt grundsätzlich unabhängig davon, ob die angegriffene Entscheidung in der Sache als falsch anzusehen oder die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach § 34a Abs. 2 AsylVfG gesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH vom 10.11.2008 Az. 13a CE 08.30301; s. a. SächsOVG vom 11.8.2009 NVwZ-RR 2010, 125).
  • VGH Bayern, 12.02.2008 - 20 C 08.30051

    Beschwerdeausschluss in Gerichtsverfahren nach dem AsylVfG, auch in

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2010 - 20 CE 10.30057
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senat liegt damit ein umfassender Beschwerdeausschluss in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor, der sich auch auf sämtliche Entscheidungen in Nebenverfahren erstreckt (vgl. BayVGH vom 11.5.2009 Az. 20 CE 09.1109; vom 12.2.2008 Az. 20 C 08.30051; vom 14.1.2000 Az. 23 C 99.33174).
  • VGH Bayern, 11.05.2009 - 20 CE 09.1109

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; umfassender Beschwerdeausschluss nach § 80

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2010 - 20 CE 10.30057
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senat liegt damit ein umfassender Beschwerdeausschluss in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor, der sich auch auf sämtliche Entscheidungen in Nebenverfahren erstreckt (vgl. BayVGH vom 11.5.2009 Az. 20 CE 09.1109; vom 12.2.2008 Az. 20 C 08.30051; vom 14.1.2000 Az. 23 C 99.33174).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2017 - A 2 S 271/17

    Beschwerdeausschluss gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts über die

    Denn ein durch das Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel kann auch durch richterliche Entscheidung nicht zugelassen werden (BVerwG, Beschluss vom 06.12.1982 - 9 B 3520.82 - BVerwGE 66, 312; Urteil vom 28.02.1985 - 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 03.06.2004 - 13 E 598/04.A - juris; BayVGH, Beschluss vom 01.03.2010 - 20 CE 10.30057 - juris).
  • VGH Bayern, 01.07.2010 - 20 C 10.30211

    Festsetzung des Gegenstandswerts; - umfassender Beschwerdeausschluss; erfolglose

    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt damit ein umfassender Beschwerdeausschluss vor, der sich auf sämtliche Entscheidungen in Nebenverfahren erstreckt und auch die Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG in Kostensachen, hier die Festsetzung des Gegenstandswerts durch das Verwaltungsgericht, umfasst (vgl. BayVGH vom 10.3.2010 Az. 20 CS 10.30062; vom 1.3.2010 Az. 20 CE 10.30057, vom 12.2.2008 Az. 20 C 08.30051; Marx, AsylVfG, 6. Aufl., RNrn. 6 und 7 zu § 80).

    Auch eine "außerordentliche Beschwerde" wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit wäre nicht zulässig, ebenso wenig ist der vom Kläger formulierte "Antrag auf Zulassung der weiteren Beschwerde" statthaft (vgl. BayVGH vom 1.3.2010 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2011 - A 12 S 2451/11

    Umfang des Beschwerdeausschlusses nach § 80 AsylVfG 1992; hier: Kostenfestsetzung

    2 An der somit auch im vorliegenden Fall fehlenden Statthaftigkeit der Beschwerden ändert der Umstand nichts, dass das Verwaltungsgericht dem Beschluss vom 11.08.2011 - nach dem Vorstehenden fälschlicherweise - eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt hat, denn ein durch das Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel kann auch durch richterliche Entscheidung nicht zugelassen werden (BVerwG, Beschluss vom 06.12.1982 - 9 B 3520.82 - BVerwGE 66, 312; Urteil vom 28.02.1985 - 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73; OVG NRW, Beschluss vom 03.06.2004 - 13 E 598/04.A - juris; BayVGH, Beschluss vom 01.03.2010 - 20 CE 10.30057 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2021 - A 9 S 3141/20

    Verhältnis von AsylVfG 1992 § 80 zu RVG § 1 Abs 3

    Denn ein durch das Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel kann auch durch richterliche Entscheidung nicht zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.12.1982 - 9 B 3520.82 - BVerwGE 66, 312; Urteil vom 28.02.1985 - 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73; OVG NRW, Beschluss vom 03.06.2004 - 13 E 598/04.A -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 01.03.2010 - 20 CE 10.30057 -, juris Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.02.2017, a. a. O.; Kopp/Schenke, a. a. O., Vorb.
  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 20 CS 10.30062

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; umfassender Beschwerdeausschluss nach § 80

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt damit ein umfassender Beschwerdeausschluss in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor, der sich auch auf sämtliche Entscheidungen in Nebenverfahren erstreckt (vgl. BayVGH vom 1.3.2010 Az. 20 CE 10.30057; vom 11.5.2009 Az. 20 CE 09.1109; vom 12.2.2008 Az. 20 C 08.30051; vom 14.10.2000 Az. 23 C 99.33174).
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